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Unterschiede treten vor allem in der Anzahl der Urlaubstage auf. Der Urlaubsanspruch ist über das Jugendarbeitsschutzgesetz beziehungsweise das Bundesurlaubsgesetz geregelt. Jeder Auszubildende, der zu Beginn des Jahres noch nicht 16 Jahre alt ist, hat Anspruch auf mindestens 30 Werktage. Wer zu diesem Zeitpunkt unter 17 Jahre alt ist, erhält mindestens 27 Werktage. Und die zu Jahresbeginn unter 18-Jährigen kommen auf mindestens 25 Werktage. Ab der Volljährigkeit habt Ihr einen Mindestanspruch von 24 Werktagen Urlaub im Jahr. Nach oben hin sind diese Regelungen nicht begrenzt. Die genaue Anzahl an Urlaubstagen wird im Ausbildungsvertrag festgelegt.
Du stellst einen Urlaubsantrag an Deinen Arbeitgeber, dem er dann zustimmen muss. Diese Zustimmung erfolgt schriftlich. Vorsichtig solltest Du mit mündlichen Zusagen sein, da Du Dich im Zweifelsfall nicht darauf berufen kannst. Dringende betriebliche oder soziale Gründe können Anlass sein, Deinen Antrag abzulehnen. Betriebliche Gründe sind beispielsweise Betriebsferien, in denen Du verpflichtet bist, Deinen Urlaub zu nehmen. Soziale Gründe bedeuten, dass etwa Kollegen und Kolleginnen mit Kindern Vorrang bei der Urlaubsvergabe haben – das gilt auch, wenn Du selbst als Auszubildender oder Auszubildende Kinder hast. Bei der Wahl des Zeitpunktes solltest Du beachten, dass die Berufsschule vom Urlaub ausgenommen ist. Die Schultage gehen zwar nicht von Deinen Urlaubstagen ab, es ist aber deutlich erholsamer, eine ganze Woche Urlaub zu haben, statt zwischendurch zur Berufsschule zu müssen. Es wäre also ratsam, den Urlaub in den Schulferien zu nehmen.
Alle grundsätzlichen Urlaubsregelungen findest du im Bereich der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
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