Hochhaus und Mehrparteienhaus in der Außenansicht

Fragen und Antworten

Zum 1. Januar 2024 gibt es erstmalig einen qualifizierten Mietspiegel für die Stadt ­Bremen. Was bedeutet das für Mieterinnen und Mieter?

Zum 1. Januar 2024 gibt es erstmalig einen qualifizierten Mietspiegel für die Stadt ­Bremen. Was bedeutet das für Mieterinnen und Mieter?

Text: Hanna Mollenhauer
Foto: Kay Michalak
1 Januar 2024

Was ist ein Mietspiegel?

Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen* Wohnraum vergleich­barer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energe­tischen Ausstattung, die in den vergangenen sechs Jahren vereinbart oder geändert worden sind (= ortsübliche Vergleichsmiete). Als Miete wird die Nettokaltmiete angegeben. Das ist die Miete für den reinen Wohnraum ohne Betriebs- und Verbrauchskosten. Garage, Stellplatz oder eine von der vermietenden ­Person überlassene Möblierung bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Der Mietspiegel für die Stadt Bremen und ein Mietspiegelrechner stehen online unter
www.bremer-mietspiegel.de zur Ver­fügung.

Welche Funktionen hat ein Mietspiegel?

Der Mietspiegel zeigt, ob die Miete beziehungsweise welche Miethöhe angemessen ist und ob die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungs­märkten eingehalten wird. Ein qualifi­zierter Mietspiegel hat den Vorteil, dass er in aller Regel auch vor
Gericht als Beweismittel anerkannt ist. Vermietende sind bei einer Mieter­höhung verpflichtet, auf die ­Miet­spiegel-­Mieten hinzuweisen. So können gerichtliche Streitigkeiten vermieden werden.

Wie entsteht der ­Miet­spiegel?

Die Angaben des Mietspiegels basieren auf einer Befragung von Mietenden und Vermietenden von nicht preisgebundenen Wohnungen aufgrund einer repräsentativen Zufallsstichprobe. Es werden dabei nur Mietverhältnisse berücksichtigt, deren Mieten in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurden. Qualifizierte Mietspiegel werden im Abstand von vier Jahren neu erstellt, nach zwei Jahren erfolgt eine Anpassung an die Marktentwicklung.

Gelten Mietpreisbremse und Kappungsgrenze in der Stadt Bremen weiterhin?

Ja. Laut Mietpreisbremse darf der Mietpreis bei Neuvermietung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gibt es für Modernisierungen, Neubauwohnungen und Vormieten über der Obergrenze. In der Stadt Bremen gilt eine reduzierte Kappungsgrenze. Diese besagt, dass die Kaltmiete innerhalb von drei Jahren nur höchstens um 15 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen darf.

Gibt es für Bremerhaven auch einen Mietspiegel?

Ja, allerdings nur einen einfachen Mietspiegel, das heißt er kann ohne Qualitätsanforderungen erstellt werden und bietet weder Rechtssicherheit, Transparenz noch eine gesetzliche Auskunftspflicht. Es gibt in Bremerhaven keine Mietpreisbremse. Aber die Kappungsgrenze gilt: Die Kaltmiete darf innerhalb von drei Jahren in Bremerhaven nicht um mehr als 20 Prozent steigen – allerdings höchstens bis zu ortsüblichen Vergleichsmiete.

­­* Preisgebundener Wohnraum wird mit öffentlichen Mitteln finanziert und unterliegt einer Mietpreisbindung, zum Beispiel im sozialen Wohnungsbau.

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